Dürfen wir Medikamente abgeben?

Was ist eine Betriebsapotheke ohne die wichtigsten Medikamente: Kopfweh, Fieber oder Halsweh – kann man da nicht kurz zum firmeneigenen Erste-Hilfe-Koffer greifen? Oder ist das etwa gegen das Gesetz?

Beitrag vom 2.4.2019

Was ist eine Betriebsapotheke ohne die wichtigsten Medikamente: Kopfweh, Fieber oder Halsweh – kann man da nicht kurz zum firmeneigenen Erste-Hilfe-Koffer greifen? Oder ist das etwa gegen das Gesetz?

Gemäss dem Heilmittelgesetz (HMG) ist die Abgabe von Medikamenten durch nicht-medizinisches Personal verboten. Als Ersthelfer, Betriebssanitäterin oder Sicherheitsbeauftragter gilt man jedoch nicht als medizinisches Personal. Folglich dürfen Sie auch keine Medikamente an die Mitarbeitenden abgeben. Das bedeutet, dass grundsätzlich keine Medikamente in der Betriebsapotheke enthalten sein dürfen. Medikamente sind dabei nicht nur Paracetamol und Ibuprofen, sondern auch Merfen-Sprays oder Bepanthen-Salben – sogar Ricola und gewisse Teesorten, die im Lebensmittelgeschäft frei verkäuflich sind, gelten als Arzneimittel, sobald sie eine Medikamentenvignette haben.


Vom Betriebsarzt genehmigt

Trotzdem gibt es eine Möglichkeit, die benötigten Medikamente zu beschaffen, ohne gegen das Gesetz zu verstossen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Betriebsarzt eine Kompetenzregelung und lassen Sie Ihre Medikamentenliste von diesem Arzt bestätigen. Führen Sie dort alle Produkte auf, die Sie für Ihre Betriebsapotheke brauchen. Ergänzen Sie diese Angaben mit einem Beschrieb der Indikation, Kontraindikation, Dosierung sowie möglicher Nebenwirkungen und mit allfälligen weiteren Bemerkungen. Lassen Sie Ihre Betriebssanitäter von einer Ärztin oder einem Ausbildenden auf diese Medikamente und deren Verwendung schulen. Nach der Schulung gibt sich der unterzeichnende Arzt mit seiner Unterschrift damit einverstanden, dass die Betriebssanitäter die auf der Liste genannten Medikamente vorrätig halten und bei Bedarf verabreichen dürfen.

Achtung: Klären Sie weiterhin die kantonale Situation ab. Im Kanton Luzern gibt es beispielsweise eine Ausnahmeregelung für den Merfen-Desinfektionsspray. Andere Kantone sind hingegen restriktiver. Hier finden Sie eine Liste der Kantonsärzte.

Kurze Medikamentenliste

Es kann sich durchaus lohnen, gewisse Medikamente vorrätig zu halten. Am besten ist es jedoch, wenn Sie sich auf die wesentlichsten Medikamente beschränken. Eine kürzere Liste wird nicht nur schneller vom Arzt angenommen, sondern spart auch Zeit und Kosten, die durch die Kontrolle und den Ersatz von abgelaufenen Medikamenten entstehen können.

Weiterhin muss die Kompetenzregelung bei Änderungen umgehend angepasst und mindestens alle fünf Jahre überprüft und vom Betriebsarzt neu unterschrieben werden. Wenn es sich um ein kleines Sortiment handelt, können diese administrativen Aufgaben deutlich schneller erledigt werden.

Keine Selbstbedienung

Falls Sie Medikamente zur Verfügung stellen, dürfen sich die Mitarbeitenden keinesfalls selbst bedienen. Nur ausgebildete Betriebssanitäter dürfen die Arzneimittel abgeben und zwar gemäss Medikamentenliste und Schulung sowie idealerweise nach einer telefonischen Rücksprache mit einem Arzt. Um sich zusätzlich abzusichern, sollten Sie jede einzelne Medikamentenabgabe unbedingt dokumentieren.

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