SVBS-Leitfaden zur Seco-Wegleitung (Erste Hilfe)
Die relative kurze Version der aktuellen Seco-Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Art. 36 bietet Sicherheitsbeauftragten weniger Unterstützung als die Vorgängerversionen. Die Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität (SVBS) hat deshalb einen Leitfaden mitsamt Erste-Hilfe-Konzept verfasst. Er verschafft einen Überblick und zeigt mögliche Wege auf, wie die Wegleitung in der Praxis umgesetzt werden kann.

Die relative kurze Version der aktuellen Seco-Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz Art. 36 bietet Sicherheitsbeauftragten weniger Unterstützung als die Vorgängerversionen. Die Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität (SVBS) hat deshalb einen Leitfaden mitsamt Erste-Hilfe-Konzept verfasst. Er verschafft einen Überblick und zeigt mögliche Wege auf, wie die Wegleitung in der Praxis umgesetzt werden kann.
Die Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3) Art. 36 vom November 2017 ist kürzer formuliert als die vorherigen Versionen. Grund dafür: das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) konzentrierte sich in der aktuellen Fassung auf das Arbeitsgesetz und liess alle anderen Gesetze, Richtlinien und Empfehlungen weg. Da die relativ kurze Version für die Umsetzung in der Praxis weniger Unterstützung bietet, hat die Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität (SVBS) einen Leitfaden erstellt, welcher einen möglichen Rahmen für die Umsetzung der Wegleitung in der Praxis aufzeigt.
Der SVBS-Leitfaden greift die Struktur der Seco-Wegleitung auf und gibt in dieser Chronologie Erklärungen sowie zusätzliche Tipps und Beispiele. Er geht so auf die folgenden Kapitel ein:
- Allgemeines: für wen gilt das Arbeitsgesetz und was sagt es zur Ersten Hilfe?
- Erste-Hilfe-Konzept: wer braucht eines und was muss darin berücksichtigt sein? Ein Beispiel eines Erste-Hilfe-Konzeptes gibt es übrigens zum Leitfaden dazu.
- Erste-Hilfe-Ausstattung: wie definiert man das nötige Notfallmaterial? Wann braucht es einen AED und darf man Medikamente abgeben?
- Sanitätsraum: wann braucht es einen Sanitätsraum, wie soll er eingerichtet werden und was ist zu beachten?
- Ausgebildetes Personal: Wie muss das Personal ausgebildet werden, welche Stufen und Gütesiegel gibt es und wie viele Betriebssanitäter braucht der Betrieb?
- Zeitliche und örtliche Erreichbarkeit des Ereignisortes
- Signalisationen und Kennzeichnungen
Die Seco-Wegleitung zur Verordnung 3 zum ArG Art. 36 (Erste Hilfe) gilt als Stand der Technik und ist dadurch rechtlich relevant. Bei einem schweren Unfall oder einem Rechtsstreit wird durch die Untersuchungsbehörde überprüft, ob der Art. 36 ArGV 3 sowie die Wegleitung dazu vom Betrieb eingehalten worden sind. Ist dies nicht der Fall, kann der Betrieb zur Rechenschaft gezogen werden. Auditoren des Arbeitsinspektorates überprüfen, ob der Betrieb den Art. 36 ArGV 3 sowie die Wegleitung dazu umgesetzt hat. Falls nicht, erhält der Betrieb eine angemessene Frist, die bemängelten Punkte zu beheben. Eine Nachkontrolle ist je nach Schwere der Mängel möglich.
Aus genau diesen Gründen und weil die SVBS unzählige Anfragen zur Seco-Wegleitung erhält, gibt es nun den neuen SVBS-Leitfaden zur Umsetzung und Anwendung dieser Wegleitung in der Praxis. Damit will die SVBS eine Orientierung und Hilfestellung bieten, damit Betriebssanitäter jederzeit auf der sicheren Seite stehen und ihr Konzept sinnvoll umsetzen können.
Der Leitfaden sowie ein umfassendes Beispiel eines Erste-Hilfe-Konzepts sind erhältlich unter https://www.svbs-asse.ch/index.php/downloads. Für SVBS-Mitglieder sind die beiden Dokumente kostenlos im «Mitgliederbereich» erhältlich. Nicht-Mitglieder können die beiden Dokumente dort für je CHF 30 oder im Bundle für CHF 50 herunterladen, unter «Leitfaden». Übrigens: eine Einzelmitgliedschaft in der SVBS kostet nur CHF 60 pro Jahr.