Was gehört in ein Einsatzprotokoll?
Betriebssanitäter:innen sollten ihre Einsätze protokollieren. Sie sichern sich so selber ab und ermöglichen eine bessere Erste-Hilfe innerhalb der Rettungskette. Aber was genau muss in einem Einsatzprotokoll festgehalten werden?

Mit einer sauberen Dokumentation können Betriebssanitäter:innen beispielsweise besser entscheiden, ob jemand zum Arzt geschickt werden soll. Rettungsdienst und Notarzt wissen, welche Abklärungen bereits getroffen sind und welche Erste Hilfe geleistet wurde. Hinzu kommt: Ein Einsatzprotokoll dient der Absicherung der Betriebssanitäter:innen. Sie können so nachweisen, was genau sie gemacht haben.
Was muss im Einsatzprotokoll stehen?
Das Internet spuckt verschiedene Vorlagen für Einsatzprotokolle aus, die je nach Einsatzgebiet mehr oder weniger Sinn machen. So sind Einsatzprotokolle von Rettungsdiensten für Ersthelfer:innen und Betriebssanitäter:innen häufig viel zu detailliert. Verschiedene Punkte müssen oder können in einer Betriebssanität gar nicht beantwortet werden. Andere Einsatzprotokolle sind wiederum zu oberflächlich gehalten und gehen nur auf spezifische Notfälle ein, beispielsweise auf Einsätze bei Kreislaufstillständen.
Ein auf Betriebssanitäten zugeschnittenes Einsatzprotokoll sollte primär folgende Fragen beantworten:
- Starke äussere Blutung?
- ABCDE:
- Atemwege (frei, verlegt, Immobilisation, …)
- Atmung (Frequenz, SpO2-Sättigung, Sauerstoffgabe, …)
- Circulation (Puls, Blutdruck, Haut, …)
- Disability (Bewusstsein, FAST-Check, Blutzucker, …)
- Exposure (Schmerz, …)
- SAMPLER: Symptome, Allergien, Medikamente, Vorerkrankungen, letzte Mahlzeit, Ereignis/Auslöser und Risikofaktoren
- Massnahmen, Übergabe, Patienteneffekten
Tipp: Betriebssanitäten können ein solches Einsatzprotokoll selbst zusammenstellen, in Zusammenarbeit mit ihrem Ausbildungspartner individuell erarbeiten oder auf eine Vorlage der Schweizerischen Vereinigung für Betriebssanität (SVBS) zurückgreifen. Sie bietet Einsatzprotokolle mit Durchschlagpapier an.
Aufgepasst: Medizinische Daten gelten als besonders schützenwert und für Betriebssanitäter:innen gilt das Berufsgeheimnis. Das bedeutet konkret: Einsatzprotokolle dürfen nur innerhalb der Rettungskette und nie an Aussenstehende, HR-Verantwortliche oder Geschäftsführer weitergegeben werden. Sie müssen unter Verschluss bleiben und nur für die ausgebildeten Ersthelfer im Betrieb zugänglich sein.