Wann Erste-Hilfe-Gemeinschaften sinnvoll sind

Eine Erste-Hilfe-Gemeinschaft kann wirtschaftlich effizient, organisatorisch einfach, personell übersichtlich und qualitativ hochstehend sein – und so deutlich mehr bewirken als mehrere Erste-Hilfe-Konzepte von Kleinstunternehmen.

Erste-Hilfe-Material
Beitrag vom 6.10.2022

Die Schweiz ist das Land der KMU. Sie stellen mehr als 99 Prozent der Unternehmen und zwei Drittel der Arbeitsplätze. Viele dieser Unternehmen sind sogar sehr klein und haben zwischen einem und zehn Mitarbeitenden.

Auch diese Kleinstunternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Erstversorgung durch Erste-Hilfe-Dienstleistungen im Betrieb während den ordentlichen Arbeitszeiten sicherzustellen – sowohl für die internen Mitarbeitenden als auch für externe Mitarbeitende, Kunden oder Besucher.

Das kann in der Praxis durchaus aufwändig sein. Es gilt, eine Risikoanalyse und allenfalls ein Erste-Hilfe-Konzept zu erstellen, Erste-Hilfe-Material und eventuell einen Defibrillator (AED) anzuschaffen und Betriebssanitäter ausbilden zu lassen.

Häufig ist ein solches Unternehmen in einem Werkhof oder Bürokomplex angesiedelt, wo viele andere Kleinstunternehmen untergebracht sind. Anstatt die Erste Hilfe jedem einzelnen Betrieb zu überlassen, kann sich eine Erste-Hilfe-Gemeinschaft empfehlen. So können Einrichtungen, Sanitätszimmer, Erste-Hilfe-Material, Ausbildungen, Schichtbetriebe, Ferienvertretungen und weitere Details übergreifend und effizient geplant werden.

Schliessen sich mehrere Unternehmen zu einer solchen Gemeinschaft zusammen, steht am Anfang aller Bemühungen das Erste-Hilfe-Konzept. Darin gilt es mindestens festzuhalten:

  • Betriebszeiten
  • Betriebsgefahren
  • Betriebsgrösse
  • Örtliche Lage des Betriebes
  • Anzahl Ersthelfer
  • Qualifikation der Ersthelfer
  • Einsatzmittel/Notfallmaterial
  • Notruf und Alarmierung der Betriebssanitäter:innen
  • Orientierung der Mitarbeitenden

Die gemeinsamen Aufgaben, Pflichten und Kompetenzen werden schriftlich festgehalten. So lassen sich verschiedenste Vorteile erzielen:

  • Beispielsweise lässt sich ein zentraler und öffentlich zugänglicher Defibrillator (AED) auf einem Werkhofgelände platzieren, der jederzeit und von allen Betrieben innert nützlicher Frist erreichbar ist – anstatt Geld für mehrere AED auszugeben oder ganz darauf zu verzichten.
  • Es lässt sich ein zentrales Sanitätszimmer einrichten, das von allen Betrieben im Bürokomplex genutzt werden kann – anstatt mehrere oder gar kein Sanitätszimmer einzurichten.
  • Die Erste-Hilfe-Gemeinschaft stellt Notfallmaterial wie Erste-Hilfe-Koffer und ähnliches gemeinsam zur Verfügung – damit erzielt man bessere Konditionen und reduziert die Menge an abgelaufenem und weggeworfenen Material.
  • Die Ausbildung der Betriebssanitäter auf verschiedenen Stufen wird koordiniert geplant, genauso wird eine gemeinsame Planung der Ferien oder Schichtarbeiten der verfügbaren Betriebssanitäter erstellt – so sind genügend Betriebssanitäter mit passendem Wissen vor Ort, und zwar jederzeit.

Am Anfang steht die Initiative, eine solche Gemeinschaft zu realisieren. Sie kommt meistens von einem Betrieb, der auf die Nachbarbetriebe zugeht. Reden Sie mit Ihren Nachbarbetrieben über das Thema und ziehen Sie allenfalls einen externen Berater hinzu, der mit Ihnen und Ihren Nachbarn ein Konzept erstellt und die richtigen Massnahmen definiert.

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