Wie müssen Betriebssanitäter/-innen ausgebildet sein?
Die Frage, wie Betriebssanitäter oder Betriebssanitäterinnen ausgebildet sein müssen, kann nicht so einfach beantwortet werden. Dennoch gibt die Beschreibung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gute Hinweise und Empfehlungen, was unter einer guten Erste-Hilfe-Ausbildung zu verstehen ist.

Die Frage, wie Betriebssanitäter oder Betriebssanitäterinnen ausgebildet sein müssen, kann nicht so einfach beantwortet werden. Dennoch gibt die Beschreibung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gute Hinweise und Empfehlungen, was unter einer guten Erste-Hilfe-Ausbildung zu verstehen ist.
Die Frage, wie Betriebssanitäter oder Betriebssanitäterinnen ausgebildet sein müssen, kann nicht so einfach beantwortet werden. Dennoch gibt die Beschreibung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gute Hinweise und Empfehlungen, was unter einer guten Erste-Hilfe-Ausbildung zu verstehen ist.
Um bei Unfällen schnell Erste Hilfe leisten zu können, muss der Arbeitgeber, speziell in grösseren Unternehmen, eine vollständige Rettungskette sicherstellen. Dies kann in Form eines Betriebssanitäters geschehen. Das Ziel: Jeder Arbeitnehmer soll bei jeder Art von Notfall im Betrieb optimal versorgt sein.
In der Wegleitung der Seco zur Verordnung 3 des Arbeitsgesetzes steht, dass „Ersthelfer/-innen über eine adäquate Ausbildung in Erster Hilfe verfügen sollen, die regelmässig aufgefrischt wird“. Weiterhin gibt die Wegleitung vor, dass die Ausbildung die Betriebsgefahren, die Grösse und die örtliche Lage des Betriebs sowie den aktuellen Praxisstandard berücksichtigen muss. Nicht zuletzt werden die wichtigsten Kompetenzen der Sanitäter aufgezählt und Empfehlungen abgegeben, wie viele Ersthelfer ein Unternehmen braucht.
Offene Fragen zur Beschreibung der Ausbildung zum Betriebssanitäter/-in
Einige Angaben zur Ausbildung zum Betriebssanitäter/-in sind jedoch nicht ausführlich genug und werden hier genauer beschrieben. Dazu gehören unter anderem:
- Was ist eine „adäquate Ausbildung“?
- Was heisst „regelmässige Auffrischung“?
- Inwiefern verändern sich die Anforderungen je nach Betriebsgefahren, Betriebsgrösse und örtlicher Lage?
- Wie viele Betriebssanitäter braucht ein Unternehmen tatsächlich – und mit welcher Ausbildung?
Qualitätskriterien der Ausbildung zum/zur Betriebssanitäter/-in
1. Was ist eine adäquate Ausbildung?
Als Betriebssanitäter kommen nur besonders geschulte Personen in Betracht, die an einem Grundlehrgang oder einem Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst teilgenommen haben – idealerweise mit einem IVR-Zertifikat und Einsatzerfahrung. Es ist zu prüfen, ob der Betriebssanitäter über die Grundausbildung hinaus spezielle Aufbaulehrgänge besuchen muss, wenn zum Beispiel im Betrieb mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird und sich daraus spezielle Gefahren etwa durch Vergiftungen ergeben können.
Für die Ausbildung ist auf folgende Gütesiegel zu achten, die durch den Lehrgangsanbieter erbracht werden müssen:
- Für Reanimationskurse: - SRC, - ERC, - AHA
- Für Ersthelfer-Kurse Stufe 1 bis 3: - IVR
- Für die Zertifizierung der Kursleiter: - SVEB
- Für die Zertifizierung der Schule: - eduQua
Um eine „regelmässige Auffrischung“ des Gelernten durchzuführen, sollten die Betriebssanitäter/-innen mindestens alle zwei Jahre einen eintägigen Wiederholungskurs in Erster Hilfe besuchen.
2. Die Art des Unternehmens beeinflusst die Ausbildung
Was verändert sich je nach Betriebsgefahren, Betriebsgrösse und örtlicher Lage? Die Schweizerische Vereinigung für Betriebssanität (SVBS) empfiehlt bei geringen Betriebsgefahren (wie in einem Büro), die Betriebssanitäter gemäss Stufe 1 IVR oder einer vergleichbaren Ausbildung zu schulen. Für mittlere Gefahren (wie in Schulen, Kindertagesstätten, Schreinereien, Gärtnereien oder Logistikbetrieben) empfiehlt die SVBS Ausbildungen gemäss Stufe 2 IVR. Bei hohen Gefahren (in Unternehmen mit schweren und gefährlichen Maschinen, Chemikalien oder anderen besonderen Gefahren gemäss EKAS-Richtlinie 6508) soll eine Ausbildung gemäss Stufe 3 IVR absolviert werden.
3. Wie viele Ersthelfer muss ein Unternehmen haben?
Um die Anzahl der Ersthelfer im Betrieb zu bestimmen, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Dazu gehören sowohl die Betriebsgrösse als auch die Anzahl Schichten und Standorte. Andere relevante Aspekte sind Ferienabwesenheiten, Arbeitsausfälle und die allgemeine Personalfluktuation. Allenfalls kann auch eine Risikoanalyse hilfreich sein, um massgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
Eine Faustregel, die dabei hilft: Innerhalb von drei Minuten nach einem Ereignis soll mindestens ein Ersthelfer und innerhalb von fünf Minuten ein weiterer Sanitäter am Einsatzort eintreffen. Zwei Betriebssanitäter sind also auch in Kleinstbetrieben das Minimum. Die SVBS empfiehlt, dass alle Ersthelfer idealerweise auf derselben Stufe ausgebildet sind, damit im Notfall alle den gleichen Wissensstand haben.
Das grundsätzliche Ziel ist, wie oben bereits beschrieben, dass jeder Arbeitnehmer bei jeder Art von Notfall im Betrieb optimal versorgt ist. Nach Möglichkeit soll dafür jederzeit ein ausgebildeter Nothelfer verfügbar und innerhalb von drei Minuten am Notfallort sein. In Betrieben mit besonderer Gefährdung, wie zum Beispiel Chemie- oder Elektrizitätsunternehmen, können die Vorgaben zu Ausbildung und Ausstattung durchaus strenger sein.